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Vereinfachte Visavergabe für ausländische Gründungsteams

Wenn in Deutschland ein Start-up gegründet wird, stehen oft internationale Gründungsteams dahinter. Die bürokratischen Hindernisse für eine Aufenthaltsgenehmigung sind allerdings hoch. Das ändert sich jetzt mit der Änderung des deutschen Aufenthaltsgesetzes. Demnach können Nicht-EU-Bürger*innen in Deutschland ein Visum oder einen Aufenthaltstitel für ihre Start-up Gründung bekommen, wenn sie z.B. bereits die Förderung durch ein EXIST-Gründungsstipendium oder ein anderes Stipendium eines Bundeslandes erhalten.

Zentrale Kontakt- und Beratungsstelle ist seit dem 1. März 2024 die Globale Zertifizierungs- und Beratungsstelle für internationale Gründungsteams (Global certification and consulting centre – GCCC), eingerichtet vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Hier können deutsche Auslandsvertretungen, Innenbehörden sowie Ausländerbehörden einerseits sowie Hochschulen, Forschungseinrichtungen und die internationalen Gründerinnen und Gründer andererseits Unterstützung zu den Voraussetzungen und zum Prozess der Visaerteilung erhalten. Die GCCC zertifiziert darüber hinaus die Stipendienprogramme der Bundesländer.

Die Neuregelung vereinfacht bestehende Prozesse und ist ein Schritt hin zu mehr Internationalität und Zusammenarbeit im Kontext der internationalen Start-up Szene in Deutschland.

When a start-up is founded in Germany, there are often international founding teams behind it. However, the bureaucratic obstacles to obtaining a residence permit are high. This is now changing with the change to the German residence law. Accordingly, non-EU citizens in Germany can get a visa or a residence permit for their start-up if, for example, they already receive funding from an EXIST start-up grant or another grant from a federal state.

Since March 1, 2024, the central contact and advice center has been the Global Certification and Consulting Center for International Start-up Teams (GCCC), set up by the Federal Ministry for Economic Affairs and Climate Protection. Here, German missions abroad, internal authorities and immigration authorities on the one hand, as well as universities, research institutions and international founders on the other, can receive support on the requirements and the process of issuing visas. The GCCC also certifies the federal states’ scholarship programs.

The new regulation simplifies existing processes and is a step towards more internationality and cooperation in the context of the international start-up scene in Germany.

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