Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Teilnahme an den Beratungsdienstleistungen für Selbstzahler und Selbstzahlerinnen
Kompass – Zentrum für Existenzgründungen Frankfurt am Main gGmbH
Hanauer Landstraße 521, 60386 Frankfurt
– nachfolgend Kompass benannt –
Präambel
Kompass bietet Beratung Suchenden Problemlösungen in den Bereichen Existenzgründung/-sicherung und Institutionsberatung an. Nachdem in einem Unternehmercheck der spezifische Beratungsbedarf ermittelt worden ist, kann die teilnehmende Person aus den angebotenen Fachmodulen gezielt Beratungsleistungen auswählen und sich hierfür anmelden. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf diese Beratungsleistungen.
1. Vertragsgegenstand und Leistungen
Für die Teilnahme sind allein die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kompass maßgebend. Der Beratungsvertrag wird zwischen Kompass und der teilnehmenden Person geschlossen. Vereinbarungen mit Dritten sind für Kompass nicht verbindlich.
2. Vergütung, Fälligkeit
Der Nachweis über die erbrachte Leistung erfolgt über ein personenbezogenes Formular, worin Zeitrahmen und Themen der Beratungsleistung ausgewiesen sind und von der teilnehmenden Person durch Unterschrift bestätigt werden. Das vereinbarte Honorar von Kompass wird jeweils mit erbrachter Beratungsleistung sofort in bar fällig. Eine Verknüpfung der Vergütung nach dem Grad eines Erfolges ist stets ausgeschlossen.
3. Anrechnung von Zahlungen
Die teilnehmende Person muss damit rechnen, dass Kompass Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann Kompass Zahlungen zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.
4. Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen Forderungen von Kompass auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen der teilnehmenden Person zulässig.
5. Änderungen der Leistungen
Änderungen der Leistungen sind nur einvernehmlich möglich.
6. Leistungserbringung
Kompass ist berechtigt, die Vorbereitung und Durchführung der Leistung ganz oder teilweise von Erfüllungsgehilfen erbringen zu lassen.
7. Geheimhaltung und Datenschutz
KOMPASS verpflichtet sich, alle Informationen der teilnehmenden Personen, die KOMPASS bzw. den von KOMPASS mit der Verbringung der Dienstleistungen betrauten Personen im Zusammenhang mit der Maßnahme bekannt werden und die nicht offenkundig sind (vertrauliche Informationen), vertraulich zu behandeln.
Zur Bereitstellung und Durchführung der Dienstleistungen verarbeitet und übermittelt KOMPASS personenbezogene Daten der teilnehmenden Personen. Der Schutz der personenbezogenen Daten der der teilnehmenden Personen ist für KOMPASS von großer Bedeutung. Daher erfolgt die Datenverarbeitung ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen, unter anderem zur Art der personenbezogenen Daten, den Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung, den Rechten betroffener Personen, den Kategorien von Empfängern und dem Zweck der Datenverarbeitung, können der Datenschutzerklärung von KOMPASS unter kompassfrankfurt.de/datenschutzerklaerung entnommen werden.
9. Mitwirkungspflichten der teilnehmenden Person
Die teilnehmende Person ist verpflichtet, Kompass nach Kräften zu unterstützen und in ihrer Sphäre alle zur vertragsgemäßen Beratungsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Insbesondere hat sie alle zur Durchführung notwendigen oder bedeutsamen Unterlagen, Informationen oder Daten rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
10. Haftung von Kompass
Kompass übernimmt die Haftung für Schäden, die der teilnehmenden Person durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, sowie – unabhängig vom Grad des Verschuldens – für Körperschäden, soweit gesetzliche Bestimmungen eine Haftung zwingend vorschreiben. Kompass haftet nicht für Schäden die durch höhere Gewalt, insbesondere durch Feuer, Wasser, Streiks, innere Unruhen oder aus sonstigen Gründen, welche Kompass nicht zu vertreten hat, hervorgerufen werden.
11. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, welche die Leistung wesentlich erschweren oder zeitlich verzögern oder zeitweise unmöglich machen, berechtigen die jeweils betroffene Vertragspartei, die Erfüllung ihrer vertraglichen Leistung um die Dauer der Behinderung oder Verzögerung sowie eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Ereignisse und Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Vertragsparteien verpflichten sich, den Eintritt eines solchen Umstandes dem anderen Vertragsteil unverzüglich mitzuteilen.
12. Allgemeine Bestimmungen
Änderungen und Ergänzungen sind nur einvernehmlich möglich.
Auf das Vertragsverhältnis sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen und ergänzend das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Geschäftssitz von Kompass, sofern die teilnehmende Person Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmung gilt die gesetzliche Bestimmung.