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Gründer*innen und Selbständige aufgepasst:Gesetzliche Änderungen für 2024

Um das neue Jahr unternehmerisch bestmöglich zu planen, ist es empfehlenswert, neue gesetzliche Anpassungen von vorneherein zu berücksichtigen. Daher hat das Kompass-Team die wichtigsten relevanten Änderungen für das Jahr 2024 zusammengetragen. Natürlich beraten wir dich in diesem Kontext auch individuell.

In den Medien wurden bereits übergreifende Änderungen kommuniziert. So steigt die Mehrwertsteuer für die Gastronomie von 7 % auf 19 %, das Bürgergeld wird um ca. 12 % angehoben und der Mindestlohn erhöht sich von 12 Euro auf 12,41 Euro pro Stunde.

Darüber hinaus sind folgende Änderungen in der Gesetzgebung beschlossen, die auch direkte Auswirkungen für Selbständige und Gründer*innen haben:

Die Wertgrenzen für die steuerliche Behandlung von Geschäftsausstattungen werden bei der Abschreibung von Wirtschaftsgütern relevant. Geschäftsausstattungen bis zu 1.000 Euro (vorher 800 Euro) können zukünftig vollständig und sofort als Steuerabzug geltend gemacht werden. Die Betragsgrenze für Sammelposten erhöht sich von 1.000 auf 5.000 Euro und die Auflösungsdauer wird von fünf auf drei Jahre verkürzt.

Die Grenzen für die Bilanzierung werden wie folgt angepasst: Ab April 2024 müssen all jene eine Bilanzierung erstellen, deren Jahresumsatz mehr als 800.000 EUR pro Jahr ausmacht oder die einen Gewinn von mehr als 80.000 EUR pro Jahr erzielen.

Für alle Selbständigen, die freiwillig versichert sind, greift ab 2024 eine vereinfachte Krankenkassenbeitragszahlung. Die Frist zur Vorlage des Steuerbescheids bei den Krankenkassen wird verlängert. Krankenkassen müssen außerdem ihre Beiträge rückwirkend senken, wenn sie wegen fehlender Steuerunterlagen den Höchstsatz von monatlich 800 Euro verlangt hatten. 

Die Künstlersozialabgabe bleibt bei 5 Prozent. Das heißt, Selbständige, die Kunstschaffende und Publizist*innen beschäftigen, zahlen auch in 2024 einen geringen Beitrag zur Finanzierung der Sozialversicherung

Zum neuen Jahr greift eine Erhöhung der CO₂-Bepreisung. Somit steigt der CO₂-Preis von 30 Euro auf 45 Euro pro Tonne und es ist mit Preissteigerungen für Diesel, Benzin, Ergas und Heizöl zu rechnen. Die CO₂-Bepreisung soll Anreize schaffen, um den klimaschädlichen Verbrauch fossiler Brennstoffe und somit den CO2-Ausstoß zu reduzieren.

Bei Bonitätsbeurteilungen darf die SCHUFA zukünftig laut Urteil des Europäischen Gerichtshofes den SCHUFA-Score nicht allein zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit heranziehen, weil diese Praxis gegen europäisches Datenschutzgesetz verstößt.

Da diese Änderungen bei der strategischen Weiterentwicklung deines Business relevant sind – nutze das Knowhow des Kompass-Teams und tausche dich zu Themen aus. Nutze die Chancen und Herausforderungen bestmöglich in deinem Sinne. Wir sind für dich da!

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