Zusammenfassung: Das Gesellschaftsrecht ist ein Teil des Zivilrechts und regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gründung und Führung von Gesellschaften, wie GbR, GmbH oder AG. Es definiert Rechte und Pflichten der Gesellschafter sowie Haftungsfragen und sorgt für Transparenz im Geschäftsverkehr. Bei der Gründung eines Unternehmens sind Schritte wie die Wahl der Rechtsform, die Erstellung von Gründungsunterlagen und die Anmeldung bei Behörden erforderlich – unabhängig davon, ob haupt- oder nebenberuflich gegründet wird. Auch bei nebenberuflicher Selbstständigkeit gelten dieselben gesetzlichen Pflichten wie bei einer Gründung im Haupterwerb, wobei besondere Regeln hinsichtlich Arbeitszeit, Einkommen und Sozialversicherung zu beachten sind. Die Wahl zwischen Gewerbe und freiberuflicher Tätigkeit beeinflusst Steuerpflichten und Kammerzugehörigkeit. Gründer müssen dem Finanzamt umfangreiche Angaben zur steuerlichen Erfassung machen. Zu den zentralen Steuerarten zählen Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Lohnsteuer und gegebenenfalls Abgeltungsteuer bei Dividenden. Je nach Vermögenszuordnung gelten hier unterschiedliche Besteuerungsverfahren, um eine Doppelbelastung zu vermeiden.
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Gesellschaftsrecht: Gesellschaftsrecht ist ein Teilbereich des Zivilrechts, der die Rechtsverhältnisse von rechtlichen Organisationen regelt, die zur Erreichung eines bestimmten Zwecks gegründet werden. Es regelt die Beziehungen zwischen der Gesellschaft, den Gesellschaftern und Dritten. Es umfasst sowohl Personengesellschaften (wie GbR, OHG, KG) als auch Kapitalgesellschaften (wie GmbH, AG). [1], [3]